Etablierung von Sondergebieten „Kreativ- und Kulturwirtschaft“
Etablierung von Sondergebieten „Kreativ- und Kulturwirtschaft“ auch im baurechtlichen Sinne. Dies zielt darauf ab, insbesondere Gewerbegebiete so weiterzuentwickeln, dass hier die Kultur-und Kreativszene verstärkt angesiedelt werden kann und vor allen Dingen auch bleiben kann. Die Kategorie Gewerbegebiet ist dabei essenziell, da ein derartiges Kultur-und Kreativwirtschaftsgebiet auch „laute“ gastronomische Angebote und Clubs benötigt. Neben dem Güterbahnhofsgelände bietet sich hier vor allen Dingen das Hohentorsdreieck an. In diesem Bereich sollte auch eine aktive Bodenpolitik betrieben werden, die erstens verhindert, dass weitere Flächen privatisiert werden, die bislang im Besitz der Stadtgemeinde (z.B. Sondervermögen Häfen) sind und nach Möglichkeit auch leerwerdende Gewerbegrundstücke erworben werden. In keinem Fall dürfen in solchen Gebieten baurechtliche Öffnungen, die Wohnen ermöglichen, betrieben werden. Die hier geforderte Gebietskategorie darf also nicht verwechselt werden mit dem Ansatz urbaner Kreativquartiere, die im baurechtlichen Sinne der urbanen Gebiete als Orte von Arbeiten und Wohnen gedacht sind. Hier können zum Beispiel keine Clubs zugelassen werden.